Erdbebenzonen
Bei der Aufstellung in Erdbebenzonen sind Unternehmen durch gesonderte Berechnungen und konstruktive Maßnahmen zu einer sicheren Ausführung von Behältern verpflichtet. Bisher verloren die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Lagerbehälter aus Kunststoffen in Erdbebenzonen ihre Gültigkeit.
Durch unsere Zulassungserweiterung entfällt nun die wasserrechtliche Eignungsfeststellung im Einzelfall, die neben einer Sachverständigenabnahme auch die Bewilligung durch die Behörde erfordert. Die vorliegende Zulassung deckt diesen Vorgang ab und minimiert für den Betreiber somit den Aufwand im wasserrechtlichen und baurechtlichen Genehmigungsprozess/-verfahren.
Kritische Medien
Bei Lagerung von sogenannten kritischen Medien in Lagerbehältern aus Polyethylen ist mit der Zulassungserweiterung kein Mediengutachten mehr notwendig. Die Zulassung deckt den Einsatz der Lagerbehälter mit kritischen Medien, wie Salpetersäure, Natrium- und Kaliumhypochlorit sowie Schwefelsäure 96%, über die eingeschränkte Gebrauchsdauer ab. Bei dem von uns eingesetzten Behältermaterial PE 100-RC verlängert sich die bisher ausgesprochene Gebrauchsdauer bei der Lagerung hochkonzentrierter Schwefelsäure von 5 auf 10 Jahre.
Mediengruppen: Schaummittel (Feuerlöschschaum)
Als Handelsprodukt ist bei Feuerlöschschaum in der Regel immer ein Mediengutachten erforderlich. Ab sofort wird auch die Verwendung von Schaummittel als Mediengruppe in die Zulassung aufgenommen. Nach dem
Leeren und Spülen des Behälters kann ein einfacher Wechsel des Schaummittels erfolgen - ohne Anforderung eines neuen Mediengutachtens.
Mediengruppen: Fällungsmittel
Unsere bauaufsichtlich zugelassenen Lagertanks aus PE 100-RC ermöglichen die Befüllung mit allen flüssigen sauren und alkalischen Fällungsmitteln.
In Bezug auf saure Fällungsmittel können Sie so beispielsweise Eisen(III)chlorid, Aluminiumsulfat und Polyaluminiumchloridlösung in den Tank füllen.
Der Medientausch ist nach dem Leeren und Spülen des Behälters ohne Probleme möglich. Das Anzeigen eines Medienwechsels ist dabei nicht erforderlich.
Bei den alkalischen Fällmitteln sind seit Kurzem auch Natriumaluminat-Lösungen in unsere Zulassung aufgenommen. Bis zu einer Dichte von 1,53 g/cm³ können auch diese Medien in bauaufsichtlich zugelassenen Behältern gelagert werden. Ein zusätzliches Mediengutachten ist nicht notwendig.
Mit dieser Ausgabe von Weber Kunststofftechnik AKTUELL verabschieden wir uns für dieses Jahr.
Wir bedanken uns für interessante Gespräche und Ihr Vertrauen in diesem Jahr. Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest, viele schöne gemeinsame Stunden und alles Gute für den Start in das Jahr 2017.